Beim PCR-Test wird ein Teil des Viruserbgutes vervielfältigt und dann im Labor nachgewiesen. Diese Teste sind sehr zuverlässig, dauern aber 5-6 Stunden und können nur in einem Labor durchgeführt werden. Wir entnehmen daher morgens gegen 09:00 die Abstriche, die dann zusammen mit Blutproben ins Labor gefahren werden. Je nach dortiger Arbeitsbelastung bekommen Sie das Testergebnis am selben Abend oder in der folgenden Nacht per Corona-App. Wir rufen Sie sicherheitshalber am nächsten Tag an.
Diese Teste werden durchgeführt und von den Krankenkassen bezahlt bei konkreten Verdacht auf eine Coronainfektion, wie zum Beispiel Erkältungsbeschwerden, Kontakt mit einem Coronainfizierten oder einem positiven Schnelltest. In diesem Falle müssen Sie sich bis zum Erhalt des Testergebnisses isolieren.
Im Einzelfall können PCR-Teste auch ohne konkreten Infektanhalt sinnvoll sein, zum Beispiel für Flugreisen, bei Einreisen in einige Länder oder bei Aufnahme in eine Pflegeinrichtung. Dann muss natürlich keine Isolation erfolgen.
Diese Teste erfolgen in unserer Praxis jeden Morgen um 09:00.
Beim Schnelltest reagiert eine Testsubstanz auf einem Papierstreifen mit Bestandteilen des Coronavirus. Dies funktioniert sehr gut, aber nicht so zuverlässig wie der PCR-Test. Da hier die Vervielfältigung des Virusmaterials wie bei der PCR fehlt, kann der Test geringe Virusbelastungen nicht erkennen (falsch-negativ / Coronainfekt nicht erkannt). Zudem kann der Schnelltest auch Virusbestandteile mit anderen Viren verwechseln (falsch positiv / fälschlich Coronainfekt angegeben).
Der große Vorteil ist die Geschwindigkeit (ca. 20 min) und die Unabhängigkeit von einem Labor und dem Probentransport dorthin.
Die Schnellteste werden benutzt, um bei beschwerdefreien Menschen nach dem Virus zu suchen. Dies ist wichtig, um Infektketten durch Menschen ohne oder mit wenig Beschwerden zu erkennen und zu unterbrechen.
Sollte der Test negativ sein, ist eine Coronainfektion sehr unwahrscheinlich.
Sollte der Schnelltetst positiv sein, wird umgehend ein PCR-Test durchgeführt. Bis dessen Ergebnis vorliegt, muss sich der bzw. die Betroffene isolieren. Schnellteste werden ab dem 13.11.2021 wieder vom Staat für jeden (egal ob geimpft oder nicht) in seiner Heimatkommune mindestens einmal pro Woche übernommen.
Diese Teste können wir jederzeit in unserer Praxis durchführen.