RSV steht für respiratorisches Synzytial-Virus. Ähnlich wie bei Grippe und Corona handelt es sich um eine virusbedingte Atemwegserkrankung, die für Säuglinge, aber auch für Alte und Kranke gefährlich werden kann.
Für Erwachsene gibt es jetzt eine Empfehlung der Stiko zur Impfung für alle Menschen über 75, und für Menschen mit schweren Begleiterkrankungen sowie Pflegeheimbewohner ab 60 mit Arexvy odder Abrysvo.
Der Impfstoff Arexvy enthält ein Eiweiß eines Typs des RSV-Virus und einen Reizstoff zur Wirkverstärkung. Er ist zugelassen zur Impfung von Personen ab 60 Jahren.
Der Impfstoff Abrysvo enthält Eiweiße von zwei Typen des RSV-Virus und keinen Wirkverstärker. Er ist zugelassen zur Impfung von Personen ab 60 Jahren und von Schwangeren (um damit indirekt das Baby zu schützen). Die Impfung der Schwangeren wird von verschiedenen Fachgesellschaften empfohlen, von der Stiko derzeit (03.08.2024) jedoch noch nicht.
Beide Impfstoffe werden einmalig geimpft, auch gleichzeitig mit der Grippeimpfung. Ob später Auffrischungen erforderlich sein werden, ist derzeit noch unklar. Da sich bisherigen Studienergebnissen zufolge die Vor- und Nachteile (Schutz gegen 2 Virusvarianten/stärkerer Schutz durch Wirkverstärker) in etwa ausgleichen, werden beide von der Stiko gleichermaßen empfohlen.
Das RSV-Virus ist vor allem für Neugeborene gefährlich. Diese vertragen die oben beschriebenen Erwachsenenimpfstoffe jedoch noch nicht.
Die Stiko empfiehlt, das Neugeborene mit Beyfortus zu impfen. Dies ist ein künstlich hergestellter Antikörper gegen das Virus, der das Immunsystem des Babys in den ersten Monaten unterstützt.
Alternativ kann die Mutter kann während der Schwangerschaft mit Abrysvo geimpft werden, um Antikörper zu bilden und diese ihrem Kind mitzugeben. Die Impfung der Schwangeren wird von verschiedenen Fachgesellschaften empfohlen, von der Stiko derzeit (03.08.2024) jedoch noch nicht.
Nach neuen Impfempfehlungen der Stiko muss vor einer Anwendung in der Praxis erst noch die generelle Kostenübernahme durch die Kassen abgewartet werden. Wir hoffen, dass dies bis zur Impfsaison im Herbst erfolgt. Bis dahin können wir die Impfstoffe weiterhin nur als Privatrezept zum individiuellen Einreichen bei den Krankenkassen mit Bitte um Kostenübernahme ausstellen und die Impfung privat abrechnen.
Wir impfen die Erwachsen ab 75 bzw. ab 60 mit schweren Begleiterkrankungen oder Pflegeheimbewohner.
Aufgrund der derzeit noch fehlenden Stikoempfehlung sollten die Schwangerenimpfungen durch entsprechend spezialisierte Gynäkologen/Gynäkologinnen erfolgen. Auch die Impfungen von Neugeborenen sollten durch die entsprechend spezialisierten Kinderärzte/Kinderärztinnen erfolgen.